Postbank-Kunden sind derzeit einer erhöhten Gefahr durch Phishing-Angriffe ausgesetzt. Eine neue Warnung informiert über betrügerische E-Mails, die an rund 12,5 Millionen Kunden versendet werden. Diese E-Mails thematisieren fälschlicherweise eine angebliche Kontosperrung und fordern die Empfänger auf, über einen bereitgestellten Button eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) durchzuführen, um die Sperrung aufzuheben. Wer auf diesen Button klickt, riskiert, seine sensiblen Daten an die Betrüger weiterzugeben. Laut Ruhr24 wird geraten, solche E-Mails sofort in den Spam-Ordner zu verschieben und nicht zu beantworten.

Wichtige Hinweise zur Identifikation der Phishing-Mail sind ein dubioser Absender, unpersönliche Anreden wie „Sehr geehrter geschätzter Kunde“ sowie zeitliche Fristen, die geschaffener Druck aufbauen, möglicherweise in Form von Bearbeitungsgebühren. Kunden wird empfohlen, eigenständig in der Postbank-App oder auf der offiziellen Webseite nach ähnlichen Mitteilungen zu suchen, um die Echtheit der Information zu überprüfen.

Betrügerische Anrufe als weitere Gefahrenquelle

Zusätzlich zu den E-Mail-Betrügereien häufen sich Berichte über telefonische Betrügereien. Laut Informationen der Postbank geben sich Betrüger am Telefon häufig als Polizeibeamte oder Kriminalkommissare aus und nutzen manipulierte Rufnummern, um vertrauenswürdig zu erscheinen. Anrufer könnten fälschlicherweise die Nummer „110“ oder lokale Polizeidienststellen anzeigen lassen.

Die Betrüger nutzen verschiedene Maschen, um Informationen über Bankkonten und Vermögenswerte zu erhalten. Sie behaupten, dass Geld und Werte durch Einbrecher bedroht sind, und fordern oftmals absolute Verschwiegenheit. Wichtige Sicherheitshinweise der Postbank betonen, dass die Polizei niemals unter 110 anruft und niemals telefonisch zu Banküberweisungen oder -abhebungen auffordert. Bei Verdacht sollten Anrufe sofort beendet und die Polizei selbst kontaktiert werden.

Rechtslage bei Online-Banking-Betrügereien

Die rechtliche Situation im Falle von Online-Banking-Betrügereien zeigt, dass viele Banken dazu verpflichtet sind, Schadensersatz zu leisten, wenn dem Kunden keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Eine Sammlung von Urteilen, die auf der Seite von Test.de veröffentlicht ist, dokumentiert mehrere solcher Fälle:

  • Volksbank: Kunde verlor 17.010 Euro, Erstattung durch die Bank, kein grobes Verschulden.
  • Genossenschaftsbank: Kunde verlor 6.700 Euro, Bank erstattet, keine grobe Fahrlässigkeit.
  • DKB: Betrug über 45.000 Euro, Bank muss erstatten.
  • Comdirect: 27.000 Euro verloren, Bank erstattet nach Klage.

Diese Beispiele zeigen deutlich, dass Kunden, die sich von Betrügern manipulieren lassen, oft dennoch auf die Unterstützung ihrer Bank zählen können, sofern sie keine grobe Fahrlässigkeit an den Tag legen.