Im Landkreis Vorpommern-Greifswald sorgt ein erschütternder Fall von Tierquälerei für Aufsehen. Am Neujahrstag, dem 1. Januar 2025, rettete die Polizei neun unterernährte und verwahrloste Hunde in einem Gehöft im Pasewalker Stadtteil Stiftshof. Diese wurden in die Obhut der Tierrettung übergeben, während mumifizierte Tierleichen von drei Hunden und drei Kaninchen in einem verlassenen Haus gefunden wurden. Der Vorfall wurde als *Animal Hoarding* klassifiziert, was auf eine unzureichende Versorgung vieler Tiere hinweist. Ein Bürger informierte die Tierrettung über die unhaltbaren Zustände, nachdem die Polizei und das Veterinäramt bereits über den Fall informiert gewesen waren. Der Hinweis aus der Bevölkerung, der sich zunächst nur auf tote Kaninchen bezog, wurde am 3. Dezember als nicht dringend eingestuft, was schließlich zu den tragischen Funden führte.
Die Obduktion der verstorbenen Tiere soll klären, ob eine Unterversorgung vorlag. Gegen das verantwortliche Ehepaar wurden Strafanzeigen erstattet, unter anderem wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Bei der Durchsuchung des neuen Wohnorts des Ehepaares entdeckte die Polizei die verbleibenden neun Hunde, die unterernährt waren und in einem stark verschmutzten Umfeld lebten. Die Haltungsbedingungen waren katastrophal: Im Haus fanden sich Hundefäkalien und ungeeignetes Welpenfutter, und ein Welpe hatte gelähmte Hinterbeine, die nicht behandelt wurden. In zwei Käfigen waren sieben Kaninchen eingesperrt, von denen eines tod war. Ein schockierender Fall von Tierquälerei, der nicht nur die Tierrechtsorganisationen, sondern auch die Öffentlichkeit bewegt.
Veterinäramt verteidigt Vorgehen
Auf einer Pressekonferenz äußerte sich der Veterinäramtschef Dr. Holger Vogel zu den Geschehnissen. Er wies darauf hin, dass die Hunde zunächst 48 Stunden in einem offenen Hundezwinger in Anklam untergebracht werden mussten, bevor eine Überführung in eine Pflegestelle stattfand. Diese Entscheidung wurde kritisiert, jedoch verteidigte Dr. Vogel die Maßnahme und betonte, dass die artgerechte Haltung von Tieren immer seltener werde. Zudem gab es in der Vergangenheit keine Auffälligkeiten bezüglich der Tierhalter, was die Identifizierung der Verantwortlichen durch die Polizei erschwerte.
Dr. Vogel betonte die Wichtigkeit der Untersuchung der Tiere auf Krankheiten im Rahmen des Tierseuchenschutzes. Um dem wachsenden Bedarf im Tierschutz sowie der Kontrolle der Haltungsbedingungen gerechter zu werden, wird das Referat für Tierschutz intern um eine Mitarbeiterin aufgestockt. Besorgniserregend ist jedoch die Zunahme der Tierschutzvorfälle in der Region, die auf ein allgemeines mangelhafte Wissen um artgerechte Tierhaltung hinweisen und von den Veterinärbehörden angegangen werden müssen.
Gesetzliche Grundlagen und Tierschutz
Der vorliegende Fall wirft auch Fragen bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen auf. Gemäß dem Tierschutzgesetz haben die Tiere als Mitgeschöpfe ein Recht auf Schutz vor vermeidbarem Schmerz und Leiden. Das Gesetz gilt für alle Tiere, wobei die meisten Bestimmungen sich auf Wirbeltiere beziehen. Tierschutzverstöße können sowohl nach dem Tierschutzgesetz als auch nach dem Strafgesetzbuch geehrt werden. Experten fordern ein Verbandsklagerecht im Tierschutz, um den Tierschutzverbänden zu ermöglichen, für die Rechte der Tiere einzutreten, insbesondere wenn die Behörden nicht ausreichend handeln.
Die Thematik rund um die Tierhaltung und den Tierschutz zeigt sich als komplex und von tiefgreifenden gesellschaftlichen Fragen geprägt. Dr. Vogel verurteilte zudem die Gewalttaten gegen die ehemaligen Besitzer der Hunde und hob die Wichtigkeit der Rechtsstaatlichkeit hervor. Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Schritte in diesem Fall unternommen werden und wie sich die Situation der geretteten Tiere entwickeln wird.
Nordkurier berichtet
Tagesschau berichtet
Tierschutzbund berichtet