Am Schulhof einer Schule im Stadtteil Mueßer Holz kam es zu einem alarmierenden Vorfall, bei dem fünf Jugendliche bedroht wurden. Laut Nordkurier bedrohte ein 45-jähriger Mann die Schüler mit einem waffenähnlichen Gegenstand. Die Polizei wurde aufgrund von Zeugenhinweisen aktiv und konnte den Tatverdächtigen am Montagabend ermitteln.
Bereits in der Nacht zu Dienstag wurde der Mann vorläufig festgenommen und seine Wohnung durchsucht, wobei zahlreiche Beweismittel, inklusive des waffenähnlichen Gegenstands, sichergestellt wurden. Der Verdächtige hat bereits mehrfach polizeiliche Auffälligkeiten gezeigt, ist jedoch zwischenzeitlich wieder auf freiem Fuß, während die Ermittlungen weiterlaufen. Trotz der brenzligen Situation wurde glücklicherweise niemand verletzt, ein Schüler erlitt jedoch einen Schubser.
Bedrohung und große Polizeipräsenz
Der Vorfall sorgte für einen Großeinsatz der Polizei; mehrere Streifenwagen umstellten zeitweilig einen angrenzenden Wohnblock. Die Polizei dankte in einer Pressemitteilung den Zeugen für ihre entscheidenden Hinweise, die zur schnellen Ergreifung des Mannes führten. Solche Bedrohungen können nicht nur potenziell gefährliche Situationen herbeiführen, sie sind auch Teil eines größeren Problemes, das sich um die Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen dreht.
Wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einem Bericht feststellt, wird an Handlungsstrategien zur Prävention von Kinder- und Jugendkriminalität gearbeitet. Die Arbeiten umfassen die verstärkte Zusammenarbeit von Schulen, Polizei, und sozialen Einrichtungen. Die Mehrheit der tatverdächtigen Kinder und Jugendlichen tritt nur einmal polizeilich in Erscheinung, allerdings gibt es eine kleine Gruppe von „Intensivtätern“, die häufiger kriminell auffällig werden. Diese sind oft von sozialen Problemen betroffen, was auf eine tieferliegende Problematik hinweist.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Ein weiteres wichtiges Element, das in der Diskussion um die Bedrohunglage aufgegriffen wird, ist die rechtliche Einordnung von waffenähnlichen Gegenständen. So wird im rechtlichen Diskurs die Frage diskutiert, ob eine Drohung mit einer Schreckschusswaffe als schwerwiegende Bedrohung gilt. Eine entsprechende Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen könnte zukünftig weitreichende Auswirkungen auf die Rechtsprechung in solchen Fällen haben. Bislang wurde eine Schreckschusswaffe nur als gefährliches Werkzeug angesehen, wenn sie nahe am Körper des Opfers eingesetzt wurde. Laut openjur argumentiert der Senat nun, dass auch Drohungen aus Distanz als gefährlich einzustufen sind.
Die Drohung mit solchen Gegenständen könnte nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch in Schulen und Jugendzentren zu einem ernsthaften Risiko werden. In Anbetracht der Geschehnisse im Mueßer Holz wird deutlich, dass die Prävention von Gewaltkriminalität bei Jugendlichen eine entscheidende Rolle spielt, um zukünftige Vorfälle zu vermeiden.