Am Montagabend, dem 3. Februar 2025, wurde ein 18-jähriger Rollerfahrer in der Brunhildenstraße von der Polizei gestoppt. Bei der Kontrolle entdeckten die Beamten, dass der Roller kein Versicherungskennzeichen hatte. Zudem verfügte der junge Mann lediglich über eine Mofa-Prüfbescheinigung, aber nicht über die notwendige Fahrerlaubnis für das Fahren eines Rollers.

Nun muss sich der 18-Jährige wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten. Diese Situation könnte ernsthafte Konsequenzen für ihn haben.