In Kandel wurde am Donnerstagnachmittag ein Rollerfahrer von der Polizei kontrolliert, als er mit seinem Roller um kurz vor 17 Uhr in der Sommerstraße unterwegs war. Der 67-jährige Mann hatte ein Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2024 angebracht, konnte jedoch keinen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen.
Die Beamten untersagten daraufhin die Weiterfahrt des Fahrers und leiteten ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz ein. Ein klarer Verstoß, der dem Senior nun erhebliche rechtliche Konsequenzen einbringen könnte.