Ein 23-jähriger Motorradfahrer aus der Feldberger Seenlandschaft wurde wegen einer illegalen Verfolgungsjagd mit der Polizei verurteilt. Der Vorfall ereignete sich am 26. Juni 2024, als der Fahrer nach Burg Stargard zum Tanken fuhr. Sein auffälliges Verhalten wurde von einer Polizeistreife bemerkt, da sein Motorrad keinen Schalldämpfer besaß und entsprechend laut war.

Um einer Kontrolle zu entkommen, klappte der Fahrer sein Kennzeichen weg und beschleunigte auf über 200 km/h. In der Folge musste mindestens ein entgegenkommender Autofahrer bremsen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Die Polizei konnte den Fahrer rasch zu Hause ausfindig machen, wo er sich zunächst versteckte, bevor er seinen Führerschein abgeben musste.

Strafen und Konsequenzen

In einem anschließenden Verfahren wurde der Motorradfahrer zu einer Geldstrafe von 3.250 Euro und einer Führerscheinsperre von drei Monaten verurteilt. Die Richterin berücksichtigte dabei sein Bedauern über die „Kurzschlussreaktion“ und die Tatsache, dass er keine einschlägigen Vorstrafen hatte, auch wenn ein Rotlichtverstoß in seinen Akten vermerkt war. Die Strafe fiel jedoch unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft von 80 Tagessätzen zu je 70 Euro aus.

Der Vorfall hat auch gravierende Auswirkungen auf den Arbeitsalltag des Angeklagten. Aufgrund des Verbotenen Rasens verlor er in seinem Agrarbetrieb die Erlaubnis, Fahrzeuge zu führen, was letztlich zu seiner Kündigung führte. Seine Mutter äußerte den Wunsch, das Motorrad zu verkaufen, da es „kein Glück gebracht“ hatte. Der Fahrer hat seit dem 1. Februar 2024 jedoch einen neuen Job und benötigt dringend seinen Führerschein.

Rechtlicher Hintergrund

Die Verurteilung erfolgt im Kontext des § 315d StGB, der illegale Kraftfahrzeugrennen regelt. Diese Regelung, die 2017 in das Strafgesetzbuch eingefügt wurde, erfasst unter anderem auch Verfolgungsjagden mit der Polizei, wie sie in diesem Fall stattfanden. Es wird definiert, dass ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen die Planung, Organisation und Durchführung eines Rennens umfasst, auch ohne eigene Teilnahme.

Einzelrennen oder Verfolgungsjagden gelten als grob verkehrswidrig und rücksichtslos, wenn sie mit nicht angepasster Geschwindigkeit durchgeführt werden. Auch das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit ohne Wettbewerbscharakter kann als strafbare Handlung gewertet werden. Sollte es zu Beschädigungen oder einer Gefährdung von Personen kommen, können die Strafen erheblich verschärft werden, von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, wie die Kanzlei Kämpf erläutert.

In einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2021 wurde klargestellt, dass auch das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit von einem einzelnen Fahrzeug unter den Tatbestand des § 315d StGB fallen kann. Hierbei wird verdeutlicht, dass das Verhalten des Fahrers grob verkehrswidrig und rücksichtslos sein muss, um strafrechtlich verfolgt zu werden, wie im Burhoff Blog ausgeführt wird.