Am 17. Februar 2025, gegen 15:45 Uhr, haben Polizeibeamte des Zentralen Einsatzdienstes auf einem Parkplatz in der Zunftstraße eine 51-jährige Frau angehalten. Sie war mit einem Kleinkraftrad unterwegs, das nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen war, was bereits ein schwerwiegendes Vergehen darstellt. Dieses Gefährt hätte aufgrund seiner Maximalgeschwindigkeit eine Zulassung benötigt.

Doch das ist nicht alles: Die Fahrerin hatte zudem keine gültige Fahrerlaubnis! Die Polizei reagierte sofort und erstattete Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das Kleinkraftrad wurde sichergestellt. Ein krasser Fall von Verkehrswidrigkeit – die Konsequenzen sind unabwendbar!