In Wuppertal sorgt nächtliches Glockengeläut für erhebliche Beunruhigung unter den Anwohnern. In der vergangenen Nacht läuteten die Glocken einer großen Friedhofskapelle für etwa zwei Stunden, was bereits das zweite Mal innerhalb weniger Tage geschah. Bereits vor einer Woche hatten die Glocken für anderthalb Stunden ununterbrochen geläutet, was zahlreiche Anwohner dazu veranlasste, die Polizei wegen Ruhestörung zu verständigen. Diese wurde umgehend aktiv und benötigte die Hilfe eines Schlüsseldienstes, da die Friedhofsverwaltung nicht erreichbar war. Nach zwei Stunden gelang es der Polizei schließlich, das nächtliche Geläut zu unterbinden und die Nachtruhe wiederherzustellen.
[Dewezet] berichtet, dass eine Sprecherin des Friedhofsverbandes die Situation als „großes Rätsel“ bezeichnete. Trotz einer Überprüfung der Technik vor einer Woche wurde kein Problem festgestellt. Um eine erneute Störung abzuwenden, wird nun ein Elektriker beauftragt, die Glockenanlage erneut zu prüfen. Es wird zudem in Betracht gezogen, die Glocken nachts vom Strom zu nehmen, da ein möglicher Zusammenhang zu Stromausfällen nicht ausgeschlossen wird.
Doch das nächtliche Glockengeläut beschränkt sich nicht nur auf die Kapelle in Wuppertal-Langerfeld. Wie [WDR] berichtet, läuteten gegen 1 Uhr nachts auch die Glocken am Friedhof in Wuppertal-Unterbarmen und weckten damit weitere Anwohner. Der Friedhofsverwalter Carlos Pereira meldete den Vorfall ebenfalls der Polizei, da er anfangs an Einbrecher dachte. Doch die Beamten fanden keine Eindringlinge und Pereira konnte schließlich die Glocken abstellen. Das nächtliche Geläut in Unterbarmen dauerte etwa 15 Minuten und sorgte erneut für Entsetzen bei den Anwohnern. Eine Anwohnerin äußerte sich betroffen und schilderte ihr Erschrecken über das laute Glockenspiel.
Technische Probleme und rechtliche Fragestellungen
Die wiederholten Störungen werfen Fragen zur Technik und den rechtlichen Rahmenbedingungen des Glockengeläuts auf. Dabei zeichnet sich eine klare Unterscheidung zwischen sakralem und nicht sakralem Glockengeläut ab. Wie im [Juraforum] erklärt, gilt das Glockengeläut zu bestimmten Anlässen als Tradition, die durch das Grundrecht der Religionsausübung geschützt ist. Sakrales Glockengeläut, wie es in Kirchen verwendet wird, unterliegt jedoch nicht den immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen, sodass Anwohner häufig unter der Lärmbelästigung leiden.
Diese Konflikte zwischen Anwohnern und Kirchengemeinden können durch direkte Gespräche oft besser gelöst werden. Dennoch ist zu beachten, dass es rechtliche Unterschiede in der Regelung des Glockengeläuts geben kann, die je nach Bundesland variieren. In der aktuellen Situation ist der Friedhofsverband bestrebt, durch eine erneute Überprüfung der Anlagen und die Möglichkeit eines technischen Defekts zu einer dauerhaften Lösung zu finden und zukünftige Ruhestörungen zu vermeiden.