Am 2. April 2025 führte eine Streife der Polizeiinspektion Bingen zwei Kontrollen durch, bei denen zwei Fahrzeuge ohne aktuellen Versicherungsschutz entdeckt wurden. Um 15:30 Uhr stoppte die Polizei in der Drususstraße einen E-Scooter, dessen Fahrer ein veraltetes Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2024 vorweisen konnte. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.

Später, gegen 20:00 Uhr, fiel den Beamten auf der Bingerbrücker Straße ein Kleinkraftrad auf, das ebenfalls nur mit einem Versicherungskennzeichen von 2024 ausgestattet war. Auch hier gab es keine aktuelle Versicherung, und der Fahrer musste seine Fahrt ebenfalls abbrechen. Beide Fahrer müssen nun mit einem Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen.