Am Morgen des 1. Februar 2025 stellte ein 20-jähriger Mann sein Auto auf einem Privatparkplatz in der Gräfenbrücker Straße ab. Als er am Abend zurückkehrte, entdeckte er zur Überraschung eine Parkkralle an seinem Fahrzeug! Der 65-jährige Betreiber des Parkplatzes forderte dafür eine Lösegeldzahlung von 100 Euro. Der junge Fahrer weigerte sich jedoch, die Zahlung zu leisten, und rief die Polizei.
Die Beamten rückten schnell an: Der uneinsichtige Parkplatzbetreiber musste die Kralle entfernen, nachdem die Polizei ihn dazu aufgefordert hatte. Aufgrund seines Verhaltens wurde gegen den 65-Jährigen ein Strafverfahren wegen Nötigung eingeleitet. Ein dramatischer Vorfall, der zeigt, dass häufige Parkplatzprobleme zu ernsthaften rechtlichen Konsequenzen führen können!