In einer nächtlichen Kontrolle am 14. Februar 2025, kurz nach 23:25 Uhr, fiel einem Streifenwagen der Polizei Neustadt ein 22-jähriger Mann auf, der auf dem Nachhauseweg in der Branchweilerhofstraße unterwegs war. Die Beamten waren bereits informiert, dass gegen den Neustadter ein Vollstreckungshaftbefehl für eine Restfreiheitsstrafe von mehr als 500 Tagen vorlag.
Daraufhin wurde der junge Mann einer Personenkontrolle unterzogen und festgenommen. Er wurde umgehend in die zuständige Jugendstrafanstalt gebracht, wo er seine Haft antreten wird. Ein weiterer Vorfall für die Polizei in Neustadt, der zeigt, dass das Gesetz auch nachts wachsam bleibt.