Eine 54-jährige Frau in einem Seat wurde in den frühen Morgenstunden des 15. Februar 2025 während einer Verkehrskontrolle an der B 37 von der Polizei gestoppt. Bei der Kontrolle bemerkten die Beamten einen eindeutigen Alkoholgeruch. Ein freiwilliger Atemalkoholtest vor Ort ergab einen Wert von 0,62 Promille, was zur Untersagung der Weiterfahrt führte.
Die Frau wurde zur Dienststelle gebracht, wo ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest durchgeführt wurde. Gegen sie wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, das mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem einmonatigen Fahrverbot droht.