Ein 31-jähriger Mann hat am 18. Februar in Bingen am Rhein doppelt Pech gehabt. Der Fahrer eines Kleinkraftrads fiel der Polizei auf, als er sein Fahrzeug schiebend über den Gehweg in der Mainzer Straße bewegte. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass er zuvor vom Hunsrück bis nach Bingen gefahren war, bevor er aufgrund eines technischen Defekts gezwungen war, seinen Roller zu schieben.
Die Überraschung für die Beamten war groß: Der Motorroller ist fahrerlaubnispflichtig, doch der Mann besitzt keinen Führerschein. Nun sieht er sich strafrechtlichen Konsequenzen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegenüber. Sein Ausflug endete nicht nur mit einem Defekt, sondern auch mit ernsthaften rechtlichen Problemen!