Am 23. Februar 2025 schlug ein 49-Jähriger seine Lebensgefährtin brutal in deren Wohnung. Die Polizei wurde alarmiert und erließ sofort eine gerichtliche Verfügung zum Schutz der Frau, die dem Angreifer verbot, die Wohnung für die nächsten zehn Tage zu betreten. Doch der Sommernachtsalbtraum nahm eine erschreckende Wendung: Nur einen Tag später wurde der Mann erneut in der Wohnung seiner Partnerin angetroffen. Ignorant gegen den Platzverweis der Behörden, kehrte er zurück.
Die Polizei reagierte schnell und brachte den Gewalttäter auf richterliche Anordnung ins Langzeitgewahrsam, wo er bis zum 2. März 2025 bleiben muss. In Fällen häuslicher Gewalt sieht die Polizei eine entscheidende Rolle in der Prävention und dem Schutz der Opfer. Opferhilfe und konsequente Strafverfolgung stehen im Vordergrund, um Betroffenen von Gewalt effektiven Schutz zu bieten. Informationen zur Opferhilfe sind unter verschiedenen Hotlines und Internetseiten erhältlich.