Am 22. Januar 2025 wurden im Amtsgericht Ellwangen zwei Polizeibeamte freigesprochen, denen vorgeworfen wurde, einen 70-jährigen Busfahrer unter Druck gesetzt zu haben, persönliche Dokumente herauszugeben. Bei den Angeklagten handelt es sich um einen 33-jährigen Polizeihauptmeister und einen 64-jährigen Polizeioberkommissar im Ruhestand. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft war Raub, verbunden mit schweren Vorwürfen: Die beiden Beamten sollen Beleidigungen, Drohungen und Handgreiflichkeiten angewandt haben.
Der Vorfall entstand nach verbalen Auseinandersetzungen, in denen die Familie des 33-jährigen Beamten befürchtete, der Busfahrer könnte den psychisch kranken Großvater finanziell ausnutzen. Der einzige Belastungszeuge, der Busfahrer, zog seine Aussage jedoch im Gericht zurück und erklärte, er sei Zeuge Jehovas und verzeihe allen, die ihm etwas Schlechtes angetan hätten. Trotz der Forderung der Staatsanwältin nach einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten für Nötigung erklärte das Gericht die Angeklagten für nicht schuldig. Richter Norbert Strecker stellte fest, dass die Aussagen des 70-Jährigen nicht ausreichend für eine Verurteilung seien.
Erneute Vorwürfe von Nötigung
Die Vorwürfe gegen die beiden Polizeibeamten sind nicht neu. Bereits im April 2023 soll es zu einem ähnlichen Vorfall gekommen sein. Während ihrer Dienstzeit sollen die Beamten einen Mann in einem Vernehmungszimmer bedroht und ihm gewaltsam Dokumente entrissen haben. Laut Anklageschrift fand dieses Treffen am 24. April 2022 statt, und der Vater eines der beschuldigten Beamten war ebenfalls im Raum.
Ein Beamter, der mittlerweile im Ruhestand ist, soll dem Geschädigten mit Geldstrafen und dem Entzug der Fahrerlaubnis gedroht haben, falls dieser den Kontakt zu dem Großvater des anderen Beamten nicht abbricht. Die Anklage gegen die beiden Beamten beinhaltet Nötigung in Tateinheit mit Beihilfe zum Raub durch Unterlassen und Raub. Derzeit liegen die Fallakten bei der Verteidigung, und ein Prozessbeginn steht noch aus.
Kontextualisierung der Polizeigewalt
Die diskutierten Aktionen der Polizei werfen auch größere Fragen über die Gewaltanwendung durch Polizeibeamte auf. Es besteht ein staatliches Gewaltmonopol, das in bestimmten Situationen den Einsatz von Zwang rechtfertigt. Dennoch müssen solche Entscheidungen einer rechtlichen Grundlage folgen, wie den Polizeigesetzen der Länder. Fehlt diese Grundlage, wird schnell von „Polizeigewalt“ oder „Polizeibrutalität“ gesprochen. Laut einer Analyse der bpb gibt es häufig Unklarheiten zwischen legitimer und illegitimer Gewaltanwendung, sowie einen Mangel an Transparenz bei den Ermittlungen.
In den letzten zehn Jahren ist das öffentliche Interesse an Gewalt gegen Polizei und die Gewaltanwendung von Polizeibeamten gewachsen. Berichte über Übergriffe im Dienst nehmen zu, und die Anzeigebereitschaft gegen Polizeibeamte ist gering, oft aufgrund der wahrgenommenen geringen Erfolgsaussichten. Studien zeigen zudem, dass männliche Beamte eher Gewalt anwenden als weibliche, was kulturelle Aspekte und informelle Handlungsmuster in Polizeieinheiten widerspiegelt.
Diese Vorfälle und Diskussionen verdeutlichen das Spannungsfeld zwischen Polizeiarbeit und den Menschenrechten sowie die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung von Gewaltanwendung und polizeilicher Verantwortung.