Am Mittwoch, den 12. Februar, konnten Polizisten in Neunkirchen-Seelscheid einen flüchtigen Motorrollerfahrer stellen, der sich zunächst der Kontrolle entzogen hatte. Bei der Überprüfung kam ans Licht, dass der 29-Jährige keine gültige Fahrerlaubnis zum Fahren des Rollers hatte. Doch das war nicht alles: An dem Fahrzeug waren alte Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2009 angebracht, die der Verdächtige, offenbar aus offensichtlichem Mangel an rechtlichem Verständnis, selbst befestigt hatte.

Jetzt muss er sich ernsthaften rechtlichen Konsequenzen stellen. Die Polizei ermittelt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Urkundenfälschung. Dramatische Wende für den Rollerfahrer – das Gesetz lässt nicht mit sich spaßen!