Am Sonntagabend, den 2. März 2025, geriet ein 47-jähriger Fahrer eines E-Scooters in Altenkirchen ins Visier der Polizei. Bei einer Verkehrskontrolle entdeckten die Beamten, dass er ein ungültiges Versicherungskennzeichen verwendete. Doch das war nicht alles: Deutlicher Atemalkoholgeruch verriet, dass der Fahrer nicht nüchtern war.
Ein durchgeführter Alkoholtest offenbarte einen besorgniserregend hohen Wert, der die Entnahme einer Blutprobe erforderlich machte. Der Mann muss sich nun einem Strafverfahren stellen. Die Polizei erinnert eindringlich daran, dass der 1. März jedes Jahr der Stichtag für den Wechsel auf neue Versicherungskennzeichen ist.