In der Nacht zu Sonntag, dem 2. März 2025, wurde ein E-Scooter-Fahrer von einer Streifenwagenbesatzung auf der Körnerstraße angehalten. Gegen 1:10 Uhr fiel der 37-Jährige durch seine Schlangenlinienfahrt und das Überfahren einer roten Ampel auf. Bei der Kontrolle bemerkten die Beamten starken Alkoholgeruch und führten einen Atemalkoholtest durch, der alarmierende 1,3 Promille ergab.

Der Mann zeigte sich zunächst uneinsichtig und protestierte gegen die Behandlung durch die Polizei, da er „ja niemanden umgebracht“ habe. Später entschuldigte er sich jedoch für sein Verhalten. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen, die Weiterfahrt untersagt, und er sieht nun einer Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr entgegen. Die Polizei erinnert daran, dass für E-Scooter-Fahrer dieselben Promillegrenzen gelten wie für Autofahrer, und ab 0,5 Promille liegt bereits eine Ordnungswidrigkeit vor.