Ein 14-jähriger E-Scooter-Fahrer aus Altdorf wurde am Samstag, dem 8. März 2025, um 14:30 Uhr im Brunnenweg von der Polizei gestoppt. Der Grund? Sein Elektrokleinstfahrzeug war mit einem abgelaufenen blauen Versicherungskennzeichen unterwegs! Ein klarer Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, und das hat Folgen: Ein Verfahren wurde eingeleitet und die Weiterfahrt sofort untersagt.
Achtung, E-Scooter-Fahrer! Seit dem 28. Februar 2025 sind alle blauen Versicherungskennzeichen ungültig. Jetzt sind neue, grüne Kennzeichen Pflicht, wenn man sicher und legal im Straßenverkehr unterwegs sein möchte. Verpasst man diese Regel, drohen nicht nur Geldstrafen, sondern auch ernsthafte Schwierigkeiten mit der Polizei!