Am Vormittag des 14. März 2025 führten Beamte der Polizeiinspektion Edenkoben mehrere Verkehrskontrollen durch. Dabei trafen sie eine 17-jährige Schülerin auf ihrem E-Scooter an, der ein abgelaufenes blaues Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2024 anhängt. Dies bedeutete, dass sie keinen aktuellen Versicherungsschutz hatte.

Die Polizei erstattete daraufhin eine Strafanzeige gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz. Ein wichtiger Hinweis der Beamten: Das jährliche Wechseln des Versicherungskennzeichens muss bis zum 1. März erfolgen, andernfalls verfällt der Versicherungsschutz und ein neues Kennzeichen ist erforderlich.