Am Dienstagnachmittag wurde ein 47-Jähriger in Hermsdorf von der Polizei bei einer Verkehrskontrolle mit seinem E-Bike erwischt. Das Rad, das mit einem Handgasgriff ausgestattet war, erreichte eine Höchstgeschwindigkeit von 35 km/h, was es versicherungspflichtig macht. Der Mann konnte jedoch keinen Nachweis über eine Versicherung vorlegen.
Als Folge dieser Feststellung erhielt der E-Bike-Fahrer eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die Fahrt endete für ihn schiebend, ohne weitere Fortschritte auf zwei Rädern. Ein klarer Fall von Unterschätzung der Vorschriften!