In den frühen Morgenstunden des 7. Februar 2025 wurde ein 45-jähriger Lkw-Fahrer auf der B10 bei Birkweiler erwischt, als er gegen das nächtliche Fahrverbot für Lastkraftwagen verstieß. Der Fahrer musste seinen Sattelzug umdrehen und zurück zur A65 fahren. Die Polizei zog eine Sicherheitsleistung von 120 Euro ein.
Das nächtliche Fahrverbot gilt zwischen 22 Uhr und 6 Uhr für Lkw über 7,5 Tonnen, um Anlieger vor Lärmbelästigung zu schützen. Ausnahmen bestehen lediglich für Anlieger und den Lieferverkehr in der Region. Viele Lkw-Fahrer nutzen jedoch diesen Abschnitt bei Nacht, um einen langwierigen Umweg über die A6 zu vermeiden, was nicht nur Zeit, sondern auch Transportkosten spart.