In den frühen Morgenstunden des 3. März 2025 wurde ein Fahrer eines E-Scooters in der Kölner Straße in Altenkirchen von der Polizeiinspektion Altenkirchen kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass das Versicherungskennzeichen des Scooters abgelaufen war und der Fahrer erheblich alkoholisiert war.

Die Polizei entschied sich, eine Blutprobe anzufordern. Es wurden Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss erstellt. Der Vorfall zeigt erneut die Gefahren und rechtlichen Konsequenzen eines solchen Verhaltens im Straßenverkehr.