Am Donnerstagmorgen, den 16. Januar 2025, hat eine 48-jährige Radfahrerin in Schlangenlinien die Horst-Schork-Straße befahren und dabei ein parkendes Auto gerammt. Ein 75-jähriger Zeuge beobachtete den Vorfall, bei dem ein Sachschaden von etwa 1.200 Euro entstand. Die Polizei konnte die Frau aufgrund ihrer starken Alkoholisierung, mit einem Atemalkoholwert von 2,97 Promille, kontrollieren und zur Entnahme einer Blutprobe mitnehmen.
Alkohol am Steuer – auch auf dem Fahrrad! Der Vorfall verdeutlicht die Gefahren des Fahrens unter Einfluss berauschender Mittel. Laut § 315 c und § 316 StGB gelten strenge Promillegrenzen für alle Verkehrsteilnehmer, auch für Radfahrer. Bereits ab 0,3 Promille kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen, wenn es zu einem Unfall kommt.