Am Sonntag, dem 19. Januar 2025, wurde in Einbeck eine Frau während einer Verkehrskontrolle auf der B 3/B 64 angehalten, weil sie unter Alkoholeinfluss stand. Die Polizei stellte fest, dass der Zustand der Fahrerin nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach.
Um einen gerichtsverwertbaren Alkoholtest durchzuführen, wurde die Frau zur Dienststelle nach Einbeck gebracht. Ihr wurde die Weiterfahrt untersagt, und sie erhielt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.