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Vergewaltigungsprozess in Soest: Angeklagter bestreitet Vorwürfe

Am 8. August 2024 begann in Soest der Prozess gegen den 33-jährigen Mokhtar B., der sich auf die Scharia beruft, nachdem er seine Ex-Partnerin mehrfach vergewaltigt und misshandelt haben soll, was gesellschaftlich und rechtlich für großes Aufsehen sorgt.

Mokhtar B. will sich mit <a href='https://nachrichten.ag/deutschland/die-wurzeln-unserer-kultur-ein-plaedoyer-fuer-tradition-in-deutschland/'>Scharia</a> schützen

Von: Daniel Schröder

Stand: 08.08.2024, 17:49 Uhr

Am Donnerstagmorgen begann am Landgericht Arnsberg der Prozess gegen den 33-jährigen Marokkaner Mokhtar B., dem vorgeworfen wird, seine ehemalige Partnerin in Soest mehrfach vergewaltigt und misshandelt zu haben.

Berufung auf die Scharia und angebliche Ehrenverletzung

Im Laufe des Prozesses trat ein auffälliger Aspekt in den Vordergrund: Mokhtar B. verteidigte seine Handlungen mit Bezug auf die Scharia. Er erklärte, dass seine Ehre verletzt worden sei, als er herausfand, dass jemand mit seiner Frau geschlafen habe. Laut seiner Aussage rechtfertige dies Gewalttaten wie Schlagen und Bedrohung. „Ich konnte das nicht ertragen, das ist bei uns nicht erlaubt“, erklärte er dem Richter Petja Pagel.

Das Leiden der Opferin und die Rolle des Krankenhauses

Eine belastende Episode ereignete sich am Neujahrstag, als Mokhtar B. seine Ex-Partnerin so sehr misshandelte, dass sie ins Krankenhaus musste. Trotz der offensichtlichen Schmerzen der damaligen Schwangeren setzte B. die Gewalt fort, bis eine Ärztin dazwischenging. Staatsanwältin Nicole Kuni betonte, dass die Frau um ihr Leben fürchtete.

Selbstwiderspruch und Drogeneinfluss

Mokhtar B. nahm es mit den islamischen Regeln offenbar nicht allzu genau: Während der Angriffe war er unter dem Einfluss von Drogen, darunter Alkohol, Kokain, Haschisch und Tabletten. Dennoch behauptete er, dass sein Drogenkonsum keinen Zusammenhang mit seinen Gewalttaten habe, was seine Verteidigung weiter untergrub. „Auf einer Silvesterparty habe ich Drogen konsumiert, aber die Taten, dass ich sie geschlagen habe, haben damit nichts zu tun“, erklärte er.

Die Perspektive des Psychiatrischen Gutachters

Ein zentrales Element des Prozesses waren die Aussagen des psychiatrischen Gutachters Dr. Josef Leßmann. Dieser berichtete, dass Mokhtar B. der damaligen Schwangeren gedroht habe, eine Bierflasche auf ihrem Kopf zu zerschlagen. Trotz dieser belastenden Aussagen bestritt B. die Vorwürfe vehement und bezeichnete Dr. Leßmann als Lügner.

Wie kann Politik solche Vorfälle verhindern?

Um solche tragischen Ereignisse zu verhindern, muss die Politik Maßnahmen ergreifen. Eine strengere Gesetzgebung zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Zudem könnten vermehrte Aufklärungs- und Präventionsprogramme dazu beitragen, dass bereits präventiv gegen Gewalt in Beziehungen vorgegangen wird. Eine verstärkte Unterstützung für Opfer, wie beispielsweise Notfall-Hotlines und Schutzunterkünfte, könnte ebenfalls lebensrettend sein. Auch eine verbesserte Integration und Bildung über kulturelle und rechtliche Normen könnte zu einem Abbau von Missverständnissen führen und Gewalt verhindern.

Der Prozess gegen Mokhtar B. wird am Donnerstag, den 15. August, fortgesetzt.

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Lebt in Stuttgart und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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