Politik

Skandal um Datenschutz und Abschiebung: Identitätsverschleierung von Flüchtlingen aufgedeckt!

Wie könnte der Datenschutz weiterhin Abschiebungen behindern?

In einem aktuellen Fall von Abschiebungshindernissen durch Datenschutzregelungen zeigt sich eine Frustration innerhalb der CDU über die Schwierigkeiten, illegale Einreisen und Aufenthalte zu bekämpfen. Der aktuelle Paragraf 48 des Aufenthaltsgesetzes erlaubt Behörden, die Handys von Flüchtlingen zu durchsuchen, um deren Identität festzustellen. Allerdings stößt die aktuelle Gesetzeslage an ihre Grenzen, wenn es um die Nutzung von Daten geht, die über die reine Identifizierung hinausgehen.

Ein konkreter Fall aus Bayern zeigt, wie Beamte des Landesamtes für Asyl und Rückführungen mehrere abfotografierte Pässe bei einem Flüchtling entdeckten. Doch aufgrund der Datenschutzbestimmungen durften die Behörden nur die für die Identifizierung relevanten Daten verwenden und mussten alle weiteren Informationen löschen. Dies führte zu einer verlorenen Möglichkeit, Hinweise auf möglicherweise falsche Identitäten zu verfolgen.

Die Empörung innerhalb der CDU ist groß, insbesondere bei Innenpolitikern wie Alexander Throm und Christoph de Vries, die eine Gesetzesänderung zur Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse fordern. Throm betont, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt, um Identitätstäuschern und Mitwirkungsverweigerern entgegenzuwirken und Abschiebungen effektiver durchzuführen. De Vries unterstreicht die Bedeutung einer intensiveren Aufklärung von Asylbetrug und Identitätsverschleierungen, um dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und der Bevölkerung gerecht zu werden.

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Lebt in Stuttgart und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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