Die ehemalige finnische Ministerpräsidentin Sanna Marin hat ein Gerichtsurteil gegen einen mutmaßlichen Stalker erwirkt. Ein Gericht in Helsinki entschied, dass der 36-Jährige Marin für ein Jahr nicht kontaktieren, ihr nicht folgen oder sie beobachten darf. Der Mann soll sich im Dezember über einen Zeitraum von drei Wochen in der Nähe von Marins Wohnung aufgehalten und versucht haben, in die Wohnung einzudringen. Er wurde an Heiligabend festgenommen, nachdem er an der Wohnungstür geklingelt und um Einlass gebeten hatte. Während der Gerichtsverhandlung bestritt der Stalker die Vorwürfe, die teilweise hinter verschlossenen Türen stattfand, berichtet die Sächsische.

Sanna Marin war von 2019 bis 2023 in ihrer Funktion als Ministerpräsidentin zeitweise die jüngste Regierungschefin der Welt. Nach ihrer Niederlage bei der Parlamentswahl 2023 zog sie sich aus der Politik zurück und trat eine Stelle als Beraterin bei einer Organisation des ehemaligen britischen Premierministers Tony Blair an. Trotz ihres Rückzugs bleibt Marin eine international bekannte Persönlichkeit aus Finnland.

Freispruch nach Feiern

Marin ist jedoch nicht nur durch den Stalker in den Nachrichten. Im November 2022 wurde sie von den Vorwürfen des Fehlverhaltens freigesprochen, die nach einem geleakten Video entstanden, in dem sie beim Feiern im August zu sehen war. Dutzende Beschwerden waren beim finnischen Justizkanzler eingereicht worden, nachdem Marin beim Tanzen und Feiern mit Freunden und Prominenten gefilmt wurde. Der Justizkanzler, Tuomas Poysti, stellte fest, dass sie ihre Pflichten als Premierministerin nicht vernachlässigt hatte und es keinen Grund gab, sie eines rechtswidrigen Verhaltens zu verdächtigen, wie die South China Morning Post berichtet.

Marin erklärte, sie habe „einen Abend mit Freunden“ verbracht und die Videos seien „in privaten Räumlichkeiten“ aufgenommen worden. Die Beschwerden behaupteten, sie sei aufgrund ihres Alkohol-Konsums unfit für ihre Arbeit, ihr Verhalten sei unangemessen für eine Premierministerin, und sie habe Finnlands „Ruf und Sicherheit“ untergraben. Der Justizkanzler stellte jedoch fest, dass die Kläger nicht nachweisen konnten, dass Marin eine spezifische offizielle Pflicht verletzt oder gefährdet hatte, wie auch Le Monde anmerkt.