Politik

Reform der Schuldenbremse: Mehr Flexibilität für öffentliche Investitionen

Die Debatte um eine flexible Schuldenbremse und die Rolle von Investitionsquoten in Schleswig-Holstein

Angesichts der aktuellen Herausforderungen, insbesondere der Umstellung auf Klimaneutralität, wirken die bestehenden Schuldenbremse-Grenzwerte zu restriktiv. Besonders nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 15. November 2023, das die Prinzipien der jährlichen Haushaltsführung betont hat, ist dies deutlich. Es könnte lohnend sein, die Schuldenregelung zu überarbeiten, um das Potenzialwachstum durch wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zu stärken. Der Bedarf an öffentlichen Investitionen ist offensichtlich, weshalb eine verstärkte Ausrichtung der Haushalte auf Investitionen sinnvoll wäre.

Eine eindeutig richtige Ausgestaltung der Schuldenbremse existiert nicht. Entscheidend sind die normativen Gründe für eine solche Fiskalregel. Der Zweck der Regel sollte nicht primär in der kontinuierlichen Reduzierung des Schuldenstands liegen, sondern vielmehr in der Sicherstellung nachhaltiger öffentlicher Finanzen. Aktuelle Zeichen wie die Einführung von Sondervermögen (wie das für die Bundeswehr) und der Versuch, Kreditmittel aus Krisenzeiten in späteren wirtschaftlich normalen Jahren zu nutzen, deuten darauf hin, dass die Politik mit der aktuellen Fiskalregel überfordert ist. Möglicherweise wäre eine Anpassung im Sinne der volkswirtschaftlichen Dynamik angebracht.

Eine mögliche Reform der Schuldenbremse sollte nicht nur auf die strukturelle Nettokreditaufnahme oder die Anpassung der Konjunkturkomponente fokussiert sein. Es sollten auch alternative Reformmöglichkeiten in Betracht gezogen werden, wie die Berücksichtigung der Zinsbelastung oder eine Konditionierung der Nettokreditaufnahme zur Schuldenstandquote. Eine Blick ins Ausland, zum Beispiel auf die Schweizer Schuldenbremse, könnte inspirierend sein.

In Bezug auf Schleswig-Holstein wäre eine moderate Erweiterung der Verschuldungsgrenzen verkraftbar, auch wenn dies zu steigenden Zinsausgaben führen würde. Ob eine im Landesverfassung verankerte Investitionsquote zur Steigerung öffentlicher Investitionen geeignet ist, bleibt fraglich. Eine dynamische Festlegung von Zielwerten je nach aktuellen Rahmenbedingungen könnte effektiver sein. Eine in der Verfassung festgelegte Quote könnte unflexibel sein und die qualitative Dimension von Investitionen außer Acht lassen.

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