Politik

Neues Tierschutzgesetz: Bedeutende Änderungen für Schweinehalter beschlossen

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen, wie vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mitgeteilt wurde. Die Novelle zielt darauf ab, Rechts- und Vollzugslücken im Tierschutzbereich zu schließen. Unter anderem werden Regelungen zu Heimtieren und anderen Nutztierarten sowie spezifische Vorschriften für Schweinehalter wie das Schwanzkupieren und die Kennzeichnung mit Falltieren enthalten sein. Konkretere Vorgaben für das Kupieren der Schwänze von Ferkeln und erneut verschärfte Dokumentationspflichten sind geplant.

Die ISN kritisiert das Vorgehen der Politik bezüglich des Tierschutzgesetzes als doppelzüngig und heuchlerisch. Der Geschäftsführer der ISN, Dr. Torsten Staack, kommentierte den Beschluss als realitätsfern und beanstandete die Diskrepanz zwischen den Versprechen zur Entbürokratisierung und den tatsächlichen Auswirkungen des Gesetzesentwurfs. Insbesondere wird die drohende Auswirkung auf die deutsche Ferkelerzeugung durch den geplanten Kupierverzicht hervorgehoben, da Importferkel die heimische Produktion gefährden könnten.

Die aktuelle Entscheidung wird als inkonsequent und schädlich für die Landwirtschaft, insbesondere für Schweinehalter, bewertet. Die negativen Folgen der geplanten Gesetzesänderungen für die Betriebe und die ländlichen Strukturen werden von der Politik ignoriert. Die ISN kritisiert insbesondere den Nationalismus des Entscheids und plädiert für eine fundierte Diskussion über die Konsequenzen der vorgeschlagenen Maßnahmen für die heimische Landwirtschaft.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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