Politik

Neuer Gesetzentwurf zum Schutz kommunaler Mandatsträger – Politisches Stalking auf Bedürfnis der Gegenwart

Das neue Gesetz gegen politisches Stalking: Mehr Schutz für politisch Aktive geplant

Wenn wir über politisches Stalking sprechen, beziehen wir uns auf gezielte Einflussnahmen auf kommunale Mandatsträgerinnen und -träger, oft durch Einschüchterungsversuche von größeren Gruppen im direkten, privaten Umfeld. Diese Art von Bedrohungen vor Wohnungen und Häusern war bisher rechtlich nicht vollständig abgedeckt. Daher gibt es Bestrebungen, diese Lücke zu schließen und politisch Aktive besser zu schützen, ohne die Meinungs- und Versammlungsfreiheit einzuschränken. Die Notwendigkeit dieses Schutzes wird betont, da auch das familiäre Umfeld der Betroffenen unter solchen Bedrohungen leidet.

Die jüngsten Angriffe auf Wahlkampfhelfer der Grünen und des SPD-Europaabgeordneten Matthias Ecke in Dresden reihen sich in eine Serie von Angriffen, die gezielt gegen Demokratinnen und Demokraten gerichtet sind. Diese Angriffe werden als Ausdruck von Hass, Einschüchterung und Gewalt betrachtet, die nicht akzeptabel sind, besonders wenn sie politische Engagements bedrohen. Es ist wichtig, dass politische Auseinandersetzungen auf einem respektvollen und gewaltfreien Weg geführt werden.

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Um politisch aktive Menschen, insbesondere kommunale Amts- und Mandatsträger, besser zu schützen, soll das Strafgesetzbuch um den Paragrafen 106a ergänzt werden. Bisher waren Politikerinnen auf Bundes- und Landesebene durch bestimmte Paragrafen geschützt. Drohungen und Gewalt gegen politisch Aktive auf Bundes- oder Landesebene können mit Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren geahndet werden. Die geplante Ergänzung des Gesetzes zielt darauf ab, auch lokal tätige politische Akteure besser zu schützen.

Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung von politischem Stalking wird voraussichtlich nicht vor der Landtagswahl im September 2024 in Kraft treten. Der Prozess seiner Verabschiedung ist zeitaufwendig und beinhaltet mehrere Etappen im Bundesrat und Bundestag. Dennoch zeigen sich die Verantwortlichen für dieses Gesetz zuversichtlich, dass es in den Gremien zügig behandelt und letztendlich positiv entschieden wird. Die Unterstützung der Innenminister der 16 Bundesländer für die Bundesratsinitiative deutet darauf hin, dass ein breiter Konsens für die Verabschiedung dieses Gesetzes besteht.

Lebt in Stuttgart und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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