Politik

Neue Regelung für Kindesmissbrauch: Kritik an verschärften Strafen – Bundestag setzt Mindeststrafmaß herunter

Die unerwartete Wende: neue Mindeststrafen bei Kindesmissbrauchsfällen.

Der Bundestag hat eine entscheidende Änderung im Bereich des Kindesmissbrauchs vorgenommen. Erst vor drei Jahren wurden Handlungen im Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern als Verbrechen eingestuft. Doch nun gibt es eine Kehrtwende in Bezug auf die Strafmaße für die Verbreitung von kinderpornografischem Material.

Bisher sahen die Strafen Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und zehn Jahren vor. Diese Verschärfung führte zu massiver Kritik aus der Fachwelt. In einer späten Sitzung am Donnerstagabend hat der Bundestag beschlossen, das Mindeststrafmaß zu überarbeiten. Die Verbreitung solcher Bilder wird nun mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten geahndet, während der Abruf und Besitz auf drei Monate reduziert wurde.

Justizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte, dass die bisherige Regelung zu zahlreichen Problemen in der Strafverfolgungspraxis geführt habe. Eltern oder Lehrer, die solches Material speichern, um Taten zu melden und aufzuklären, wurden ebenfalls strafrechtlich verfolgt. Mit der neuen Gesetzesänderung soll dies nun korrigiert werden, um eine angemessenere und flexiblere Handhabung in Fällen jugendlicher Täter zu ermöglichen.

Die maximale Strafe von zehn Jahren bleibt unverändert, aber die Reform ermöglicht es nun, bei Vergehen, die bisher automatisch als Verbrechen galten, von einer Bestrafung abzusehen. Dies sei besonders wichtig, um auf das Verhalten jugendlicher Täter einzugehen, die oft aus Unwissenheit, Abenteuerlust und Neugier handeln.

Rästel der Woche

Ursprünglich wurde es in den 1950er Jahren aus einer Boje entwickelt! Seither ist es ein fester Bestandteil jeder Gartenparty und das Herzstück jeder geselligen Runde im Freien.

Lösung anzeigen
Lebt in Stuttgart und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"