Politik

Neue Krankenhausreform: Entwurf der Kabinettssitzung morgen

Der neue Gesetzesentwurf: Konkretisierungen und Überraschungen

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant, die Krankenhausreform morgen im Kabinett vorzulegen. Der Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) soll die Grundlage für die umfassende Reform bilden. Kritik an der Ausgestaltung des Gesetzes gab es von Verbänden im Gesundheitswesen sowie den Bundesländern. Ein Konsens besteht jedoch darin, dass eine Reform des stationären Sektors dringend erforderlich ist.

Im aktuellen Entwurf des Gesetzes werden 65 geplante Leistungsgruppen mit Qualitätsanforderungen für die Krankenhäuser aufgelistet. Jede Leistungsgruppe definiert die erforderliche personelle und sachliche Ausstattung, die Krankenhäuser vorhalten müssen. Des Weiteren sind Struktur- und Prozesskriterien festgelegt, darunter die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung. Der Entwurf sieht vor, dass 60 Prozent der Gesamtbetriebskosten als Vorhaltebudget an die Kliniken ausgezahlt werden.

Eine neue Bestimmung im Entwurf betrifft sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen, wobei die medizinisch-pflegerische Versorgung entfernt wurde. Zukünftig müssen Qualitätskriterien der Leistungsgruppen nachgewiesen werden, bevor Versorgungsverträge abgeschlossen werden können. Das Bundesgesundheitsministerium erhält erweiterte Befugnisse zur Regelung per Rechtsverordnungen, um die Einhaltung der Qualitätskriterien zu gewährleisten.

Die umstrittenen Mindestvorhaltezahlen bleiben bestehen, wobei der aktuelle Entwurf vorsieht, dass die Fallzahlen des vorangegangenen Jahres zur Definition dieser Zahlen verwendet werden sollen. Der Transformationsfonds bleibt unverändert, jedoch soll eine begleitende Evaluation des Strukturwandels durch das Bundesamt für soziale Sicherung eingeführt werden. Zudem sollen Regelungen geschaffen werden, um Zusammenschlüsse von Krankenhäusern wettbewerbsrechtlich abzusichern.

Neu ist die Möglichkeit für Krankenhäuser, einen Zuschlag in Höhe von zehn Prozent zu erhalten, wenn das Gesamtvorhaltebudget für ein Quartal voraussichtlich um mindestens zehn Prozent unterschritten wird. Die Frist zur Begleichung von Krankenhausrechnungen durch die Krankenkassen wird von 30 auf fünf Tage verkürzt und soll gemäß dem Entwurf weiterhin bestehen bleiben. Die Evaluation der Reform ist für 2028 geplant, gefolgt von weiteren Überprüfungen in den Jahren 2033 und 2038.

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Lebt in Stuttgart und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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