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Neue Führungswechsel in der rheinland-pfälzischen Arbeitsgerichtsbarkeit

Justizminister Herbert Mertin hat am heutigen Tag Matthias Hambach als neuen Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz und Stephan Eckert als Direktor des Arbeitsgerichts Mainz eingeführt, während Martin Wildschütz und Ulrike von Senden in den Ruhestand verabschiedet wurden, was einen wichtigen Wechsel in der rheinland-pfälzischen Justizlandschaft darstellt.

Am heutigen Tag fand eine feierliche Übergabe wichtiger Amtspositionen im rheinland-pfälzischen Justizwesen statt. Justizminister Herbert Mertin stellte die neuen Führungskräfte des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz sowie des Arbeitsgerichts Mainz vor. Matthias Hambach wurde offiziell zum Präsidenten des Landesarbeitsgerichts ernannt, während Stephan Eckert die Leitung des Arbeitsgerichts Mainz übernimmt. Die Veranstaltung zog zahlreiche Gäste aus Politik, Anwaltschaft und Verbänden an, die sich an diesem bedeutenden Anlass beteiligten.

Der Minister würdigte die langjährige Tätigkeit von Martin Wildschütz, der über elf Jahre lang als Präsident des Landesarbeitsgerichts fungierte und nun in den Ruhestand tritt. Mit seiner empathischen Art und seinem Engagement habe er die Arbeitsgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz maßgeblich geprägt. Unter seiner Leitung wurden wichtige Projekte wie die Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs und der Elektronischen Akte umgesetzt. Wildschütz gestaltete die Arbeitsgerichtsbarkeit nicht nur durch seine fachliche Kompetenz, sondern auch durch menschliche Qualitäten.

Die neuen Amtsinhaber

Matthias Hambach, der zuvor als Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts tätig war, bringt umfangreiche Erfahrungen in seine neue Rolle ein. Mertin beschrieb ihn als sehr freundliche und motivierende Persönlichkeit, die das Landesarbeitsgericht in besten Händen weiterführen werde. Hambach, der im Dezember 1998 in den Dienst der rheinland-pfälzischen Justiz eintrat, hat sich durch diverse Tätigkeiten in der Arbeitsgerichtsbarkeit einen exzellenten Ruf erworben. Seine Karriere führte über mehrere Arbeitsgerichte bis hin zum Landesarbeitsgericht, wo er 2012 zum Vorsitzenden Richter ernannt wurde.

Stephan Eckert, der bereits seit Januar 2024 das Arbeitsgericht Mainz leitet, wurde ebenso von Mertin beglückwünscht. Eckert blicke auf bereits acht Monate erfolgreicher Amtsführung zurück und habe sich zuvor als ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Koblenz bewährt. Seine Erfahrungen in dieser Position haben ihn gut auf die Herausforderungen in Mainz vorbereitet.

Die scheidende Direktorin Ulrike von Senden trat nach über 15 Jahren im Amt ebenfalls in den Ruhestand. Ihr Engagement und ihre dynamische Art, die Belange der Mitarbeiter stets im Blick zu behalten, wurden ebenfalls von Minister Mertin gewürdigt. Von Senden hatte das Arbeitsgericht Mainz seit 2008 geleitet und den Wandel des Arbeitslebens, insbesondere die Digitalisierung, aktiv mitgestaltet.

In diesem Kontext ist das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz die oberste Instanz in arbeitsrechtlichen Verfahren des Landes. Es stellt sicher, dass arbeitsrechtliche Streitigkeiten fair und transparent gelöst werden. Der Wechsel in der Führungsspitze kommt zu einer Zeit, in der sich die Arbeitswelt stetig verändert und die Herausforderung der Digitalisierung immer herausfordernder wird. Mit kompetenten Nachfolgern wie Matthias Hambach und Stephan Eckert sind die Weichen für die Zukunft der rheinland-pfälzischen Arbeitsgerichtsbarkeit gut gestellt.

Die Bedeutung dieser Amtseinführung geht über einen bloßen Führungswechsel hinaus. Es verdeutlicht die Kontinuität und Stabilität in einer Zeit, in der rechtliche Herausforderungen und gesellschaftliche Veränderungen stetig zunehmen. Das Arbeitsgericht Mainz und das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz sind entscheidend für die Wahrung der Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Region.

Das Arbeitsgericht Mainz ist zuständig für die Städte Mainz und Worms sowie für die Landkreise Alzey-Worms und Mainz-Bingen, während das Landesarbeitsgericht die zweite Instanz in arbeitsgerichtlichen Verfahren darstellt. Diese Institutionen sind von zentraler Bedeutung für eine gerechte und ausgeglichene Rechtsprechung in Arbeitsrechtsfragen und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Rechtssicherheit im Land.

Lebt in Rügen und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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