Politik

Neue Cannabis-Grenzwerte im Straßenverkehr – Was ändert sich für Fahrer?

Der Bundestag reagierte auf die Empfehlung einer Expertenkommission des Bundesverkehrsministeriums, die eine festgelegte Grenze für Cannabis-Konsum im Straßenverkehr vorschlug. Der neue Gesetzesentwurf sieht einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum vor. Dieser Wert ist mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille vergleichbar.

Bei Überschreitung des Grenzwerts drohen Fahrern eine Strafzahlung von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Zusätzlich wird ein Alkoholverbot für Cannabis-Konsumenten eingeführt. Die Union hatte zuvor einen eigenständigen Antrag gestellt, um das bestehende Verbot aufrechtzuerhalten und vor einem möglichen Anstieg der Unfallzahlen zu warnen. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt.

Der Bundestag beschloss auch Änderungen am Cannabis-Gesetz selbst. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sicherte den Ländern zu, die Evaluation des Gesetzes zu erweitern. Neben den Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz sollen auch die Besitz- und Weitergabemengen der Anbauvereinigungen untersucht werden. Die Gesetzesänderungen ermöglichen den Ländern mehr Kontrolle über Anbauvereinigungen und Großanbauflächen. Zudem plant die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Entwicklung eines Weiterbildungsangebots für Suchtpräventionsfachkräfte der Länder und Kommunen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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