Politik

Klimaschutzurteil: Bundesregierung muss handeln, um Ziele zu erreichen

Klimaschutz: Umwelthilfe erfolgreich gegen Ampel-Koalition geklagt - Was bedeutet das für die Umwelt?

Die Deutsche Umwelthilfe hat vor Gericht erfolgreich gegen die Bundesregierung geklagt, da diese Maßnahmen zum Klimaschutz als unzureichend erachtete. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen nicht ausreichen, um die gesetzlich festgelegten Ziele zu erreichen. Die Richter stellten fest, dass das im vergangenen Oktober beschlossene Klimaschutzprogramm die gesetzlichen Vorgaben nicht vollständig erfüllt.

Die Vorsitzende Richterin Ariane Holle betonte, dass es wichtig sei, dass alle Maßnahmen des Klimaschutzprogramms geeignet sein müssen, die angestrebten Klimaziele zu erreichen und die jährlichen Emissionsmengen einzuhalten. Holle forderte, dass dies methodisch einwandfrei und gut begründet sein müsse, ohne auf falschen Prognosen zu beruhen, da die im Klimaschutzgesetz festgelegten Ziele bindend seien.

Die Umwelthilfe forderte unter anderem ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen als Teil der überarbeiteten Maßnahmen der Bundesregierung. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe, kommentierte den Sieg vor Gericht positiv und drängte die Bundesregierung dazu, das Klimaschutzprogramm schnell zu überarbeiten.

Diese Klage ist nicht die erste erfolgreiche rechtliche Auseinandersetzung der Umwelthilfe mit der Bundesregierung in Bezug auf Klimapolitik. Bereits im November 2023 hatte das OVG Berlin-Brandenburg geurteilt, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude auflegen muss. Die Umweltorganisation stützte sich in ihren Klagen auf die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für verschiedene Sektoren zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bis 2030.

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Lebt in Stuttgart und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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