Politik

Klimaschutz: Bundesregierung muss Programm nachschärfen

Klimaschutz im Fokus: Was steckt hinter dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg?

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung nicht ausreichen, um die Klimaziele zu erreichen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat erfolgreich zwei Klagen gegen die Regierung eingereicht. Laut den Richtern erfüllt das Klimaschutzprogramm der Regierung nicht die gesetzlichen Vorgaben. Viele Sektoren werden voraussichtlich von 2024 bis 2030 die zulässigen Mengen an Treibhausgasen überschreiten.

Die Vorsitzende Richterin Ariane Holle betont, dass alle Maßnahmen des Klimaschutzprogramms geeignet sein müssen, die Klimaziele prognostisch zu erreichen. Diese Maßnahmen sollten methodisch einwandfrei und gut begründet sein, ohne auf falschen Prognosen zu beruhen. Das Klimaschutzgesetz legt verbindliche Klimaziele fest, die von der Bundesregierung eingehalten werden müssen.

Die Deutsche Umwelthilfe war bereits zuvor juristisch gegen die Klimapolitik der Regierung vorgegangen und hatte Erfolg. Im November 2023 ordnete das OVG Berlin-Brandenburg ein Klima-Sofortprogramm für die Sektoren Verkehr und Gebäude an. Die DUH fordert unter anderem ein Tempolimit auf Autobahnen und anderen Straßen, um die Emissionen zu verringern.

Die Klagen der DUH basierten auf den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes, das eine Minderung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 vorsieht. Bis zum letzten Jahr hatte Deutschland nur eine Minderung von rund 46 Prozent erreicht. Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung enthält Maßnahmen in verschiedenen Sektoren, die jedoch laut der DUH zu unkonkret und vage formuliert sind. Die Regierung verteidigt das Programm als politische Maßnahme, die flexibel und auf abstrakter Ebene operiert.

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Lebt in Stuttgart und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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