![Finanzministerium in Brandenburg scheitert mit Entlassung einer Beamtin](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/06/Nachrichten-Aktuell-1-151.png)
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat entschieden, dass eine Finanzbeamtin, die angeblich Verbindungen zur rechtsextremen Szene hatte, nicht entlassen werden darf. Das Finanzministerium in Brandenburg hatte Klage auf Entfernung aus dem Dienst eingereicht, die jedoch abgewiesen wurde. Laut dem Gericht fehlten nachvollziehbare Beweise, die den Verdacht auf rechtsextremes Verhalten bestätigten. Die Beamtin soll unter anderem Konzerte mit rechtsextremer Musik besucht haben. Das Gericht konnte jedoch kein Dienstvergehen feststellen.
Das Finanzministerium äußerte, dass es gewichtige Gründe für die Entlassung gegeben habe, jedoch das Gericht zu einer anderen Einschätzung kam. Das weitere Vorgehen des Ministeriums hängt von der schriftlichen Urteilsbegründung und den möglichen Rechtsmitteln ab, die das Gericht zulassen wird. In Zukunft plant die Landesregierung von Brandenburg einen Verfassungstreue-Check für angehende Beamte einzuführen, um Extremisten frühzeitig zu identifizieren. Vor dem Amtseid soll beim Verfassungsschutz angefragt werden, ob die Kandidaten gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv waren.
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