Politik

EU beschließt ‚Recht auf Reparatur‘: Welche Vorteile bringt das für Verbraucher in Deutschland?

Alles was Verbraucher über das neue "Recht auf Reparatur" wissen müssen

Das EU-Parlament hat beschlossen, das „Recht auf Reparatur“ für Geräte wie Kühlschränke, Handys und Staubsauger einzuführen, um ihre Lebensdauer zu verlängern und weniger Müll zu produzieren. Laut dem gestrigen Beschluss müssen Hersteller Reparaturen anbieten, die günstiger sind als ein Ersatzgerät, und eine Garantie von einem Jahr über die bisherige Garantiezeit hinaus gewähren. Selbst nach Ablauf der Garantie müssen Hersteller reparieren, sofern technisch möglich.

Verbraucher können defekte Geräte auch nach Ablauf der Garantie einschicken, wobei die Kosten von den Verbrauchern getragen werden, jedoch müssen Hersteller günstige Ersatzteile anbieten. Der Verband kommunaler Unternehmen fordert eine Finanzierung für Reparaturen aus einem herstellerfinanzierten Reparaturfonds.

Die EU will unabhängige Reparaturbetriebe stärken und Herstellern vorschreiben, Reparaturanleitungen bereitzustellen. Außerdem sollen Hersteller den Einbau herstellerfremder Ersatzteile nicht mehr technisch verhindern dürfen. Das „Recht auf Reparatur“ soll auch für Tablets, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Trockner gelten, und die Liste der reparierbaren Geräte kann erweitert werden.

Obwohl die EU-Länder noch zustimmen müssen, was als Formsache angesehen wird, haben sie dann zwei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Die EU-Kommission schätzt, dass das neue Gesetz innerhalb von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen CO2-Emissionen und drei Millionen Tonnen Müll einsparen könnte. Jedes EU-Land muss zusätzliche Maßnahmen zur Förderung von Reparaturen einführen, wie bereits geschehen in Österreich und Frankreich, wo es bereits „Reparaturboni“ gibt, beispielsweise 45 Euro Zuschuss für eine Laptop-Reparatur in Frankreich seit 2022.

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Lebt in Stuttgart und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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