Politik

Entscheidungstag im Europaparlament: Neue Gesetze zu Menschenrechten, Luftverschmutzung und Agrarpolitik

Parlamentarier ringen um Kompromisse - was wurde beim Lieferkettengesetz beschlossen?

Das Europäische Parlament hat ein wegweisendes Gesetz verabschiedet, das große Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung zieht, wenn sie von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Das sogenannte EU-Lieferkettengesetz erfordert zudem von diesen Firmen, Klima-Pläne zu erstellen. Nach harten Verhandlungen wurde der Kompromiss nochmals abgeschwächt, wodurch die Anwendung des Gesetzes erst ab Unternehmen mit 1000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz beginnt, anstelle der ursprünglich geplanten 500 Beschäftigten und 150 Millionen Euro Umsatz.

Kritiker, darunter die FDP, äußern Bedenken hinsichtlich der bürokratischen Belastung für Unternehmen durch das Gesetz. Deutschland enthielt sich aufgrund des Widerstands der Liberalen seiner Stimme bei der Beschlussfassung in Brüssel und verweigerte auch der abgeschwächten Version die Zustimmung. Im Vergleich zum deutschen Lieferkettengesetz geht die EU-Version in einigen Aspekten weiter, da sie vorsieht, dass Unternehmen für Verletzungen der Sorgfaltspflicht haftbar gemacht werden können.

Des Weiteren haben die Abgeordneten strengere Grenzwerte für die Luftverschmutzung beschlossen, die ab 2030 gelten sollen. Dies umfasst Feinstaub, Stickstoffdioxid und Schwefeldioxid. Bürger haben künftig Anspruch auf Entschädigung, wenn sie aufgrund nicht eingehaltener Grenzwerte gesundheitliche Schäden erleiden. Die Umweltverschmutzung in der gesamten EU soll durch die Aktualisierung der Luftqualitätsstandards halbiert werden, was zu einer gesünderen und nachhaltigeren Zukunft beitragen soll.

Ein weiteres Thema, das im Europaparlament diskutiert wurde, ist die Agrarreform. Um die aufgebrachten Landwirte zu beruhigen, wird ein Reformpaket verabschiedet, das ihnen weniger Bürokratie und höheres Einkommen verspricht. Kritiker befürchten jedoch, dass diese Reformen die Umwelt- und Klimapolitik der EU gefährden könnten. Unter anderem wird Landwirten die Pflicht genommen, vier Prozent der Ackerflächen brachliegen zu lassen, wobei Freiwilligkeit angestrebt wird. Außerdem werden Regeln zur Fruchtfolge gelockert, um den Boden zu schonen, und nationale Regierungen erhalten mehr Flexibilität bei der Anwendung von Ökoregeln. Betriebe unter zehn Hektar Fläche sollen zukünftig weniger strengen Kontrollen unterliegen.

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Lebt in Stuttgart und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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