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Deutsche Bahn im Milliardenstreit: Bewältigung der Mehrkosten für Stuttgart 21Alleine stemmen!

Enorme finanzielle Belastung für die Deutsche Bahn: Was bedeutet das Milliarden-Urteil für Stuttgart 21?

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat ein Urteil gefällt, das die Deutsche Bahn hart trifft. Die Bahn steht vor Zahlungsverpflichtungen in Milliardenhöhe aufgrund der Mehrkosten des Großprojekts Stuttgart 21. Die Gesamtkosten des unterirdischen Mega-Bahnhofs in Stuttgart und der Schnellbahnstrecke nach Ulm haben sich auf rund 11 Milliarden Euro belaufen, wobei ein Puffer von 500 Millionen Euro eingeplant war. Neben der Bahn sind auch das Land Baden-Württemberg, die Region Stuttgart, die Stadt Stuttgart und der Flughafen der Landeshauptstadt an dem Projekt beteiligt.

In einem Finanzierungsvertrag von 2009 war die Verteilung der Kosten bis zu gut 4,5 Milliarden Euro festgelegt worden. Die anderen Projekt-Partner sind der Überzeugung, dass sie für die Mehrkosten nicht aufkommen müssen, während die Bahn anderer Meinung ist. Richter Wolfgang Kern wies die Klagen der Bahn ab und entschied, dass die Bahn die Mehrkosten für Stuttgart 21 alleine tragen muss. Die Auseinandersetzung beruhte auf einer sogenannten Sprechklausel im Vertrag, die die Bahn als Grundlage für eine Beteiligung der Partner interpretierte.

Der Richter stellte klar, dass die Vereinbarung im Vertrag lediglich die Aufnahme von Verhandlungen zu Mehrkosten vorsah, jedoch keine konkrete Regelung zur Kostenbeteiligung enthielt. Darüber hinaus wurde die Berufung in diesem Fall nicht zugelassen, da die Auslegung des Vertrags als einziger Streitpunkt betrachtet wurde. Die Inbetriebnahme des neuen Bahnhofs wird voraussichtlich frühestens Ende 2025 erfolgen, jedoch nur teilweise. Ein Vollbetrieb ist erst Ende 2026 geplant, was bei den Projekt-Partnern für Unmut sorgt. Stadt und Land haben klargestellt, dass sie keinen holprigen Start des neuen Bahnhofs akzeptieren werden.

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Lebt in Stuttgart und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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