Politik

CDU-Politiker Marco Wanderwitz fordert Verbotsverfahren gegen AfD im Bundestag

"Politische Brisanz: Ex-Ostbeauftragter fordert Verbotsverfahren gegen AfD"

Der ehemalige Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz, zeigt sich nach dem Gerichtsurteil zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall entschlossen, im Bundestag ein Verbotsverfahren zu beantragen. Er betont die Bedrohung, die von der AfD ausgeht, insbesondere im Osten, wo die Partei auf politischem Weg nicht mehr leicht zu kontrollieren ist. Wanderwitz plant, den Antrag vor der Sommerpause im Parlament einzubringen und hat bereits Unterstützung aus den Reihen verschiedener Parteien erhalten, mit Ausnahme der FDP, die noch zögert. Sollte die erforderliche Anzahl von Stimmen für den Antrag erreicht werden, würde dieser zunächst im Bundestag diskutiert und dann einer Abstimmung unterzogen werden.

Die Linken-Politikerin Martina Renner schließt sich Wanderwitz an und fordert ebenfalls ein Verbot der AfD. Sie betont die Notwendigkeit eines breiten Konsenses im Bundestag, um dieses Ziel zu erreichen. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hatte zuvor entschieden, dass die Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall rechtens ist, was bedeutet, dass die Partei weiterhin mit nachrichtendienstlichen Maßnahmen überwacht werden darf.

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Die Reaktionen auf das Gerichtsurteil sind gemischt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser begrüßte die Entscheidung als Zeichen einer wehrhaften Demokratie, während Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sie als richtungsweisend für die Arbeit der Verfassungsschutzbehörden ansieht. Die Grünen und weitere Politiker äußerten sich ähnlich zu dem Urteil, betonten die Bedeutung des Schutzes der Verfassung vor Feinden und zeigten sich erleichtert über die Bestätigung der Einstufung der AfD als Verdachtsfall.

Die AfD hingegen kündigte an, das Urteil vor das nächsthöhere Gericht zu bringen. Sie kritisiert die angeblich unzureichende Sachverhaltsaufklärung im Verfahren und sieht in dem Urteil ein Unrechtsurteil. Trotzdem sieht die Partei die Möglichkeit, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzulegen, trotz fehlender Zulassung einer Revision durch das OVG.

Lebt in Stuttgart und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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