Politik

Bürgergeldempfänger: Jobcenter kürzen Regelsatz – Sanktionen auf dem Vormarsch

Einblick in die neuen Verschärfungen beim Bürgergeld - Was hat sich geändert?

Im Jahr 2023 wurden fast 16.000 Empfängern von Bürgergeld die Leistungen gekürzt, da sie Arbeitsangebote abgelehnt oder ihre Arbeit nicht fortgesetzt haben. Laut einer Auswertung der Bundesagentur für Arbeit durch das Redaktionsnetzwerk Deutschland waren unter den 15.777 Fällen auch Personen, die Weiterbildungsmaßnahmen oder Ausbildungen nicht annehmen oder fortsetzen wollten. Von den insgesamt 5,5 Millionen Bürgergeldempfängern in Deutschland gelten 3,9 Millionen als erwerbsfähig, und bei etwa 0,4 Prozent dieser Gruppe wurde der Regelsatz gekürzt.

Als Reaktion auf diese Zahlen hat das Bundeskabinett im Januar Maßnahmen zur Verschärfung des Bürgergelds genehmigt. Jobcenter können arbeitslosen Personen nun das Bürgergeld für bis zu zwei Monate vollständig streichen, wenn sie nachhaltig die Arbeitsaufnahme verweigern. Obwohl die vorliegenden Daten aus dem Dezember stammen und daher noch nach der alten Gesetzeslage operieren, wird aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen voraussichtlich bei weniger Menschen der Regelsatz komplett gekürzt werden. Ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit erklärte gegenüber dem RND, dass die Anwendung der Sanktionsverschärfung nun deutlich restriktiver sei.

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Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, äußerte Kritik an der Politik der Ampel-Regierung, die er als „Showpolitik“ bezeichnete. Er bemängelte, dass die Regierung versuche, Arbeiter gegen Arbeitssuchende auszuspielen, obwohl die Zahlen darauf hindeuten, dass es kaum Totalverweigerer gibt. Schneider betonte, dass die neuen Maßnahmen möglicherweise zu weit gehen und eine differenziertere Betrachtung erfordern.

Lebt in Stuttgart und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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