Politik

75 Jahre Grundgesetz: Kinderrechte in Deutschland – Missbrauchsbeauftragte fordert politische Verankerung

Zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes setzt sich die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, für eine explizite Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung ein. Claus betont die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Sie fordert, dass Politik, Justiz und Verwaltung die Perspektive von Kindern stets in den Mittelpunkt ihrer Entscheidungen stellen. Dies sei nicht nur im familiengerichtlichen Bereich relevant, sondern auch für den besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalterfahrungen, einschließlich sexueller Gewalt.

Claus beklagt, dass auf europäischer Ebene der Anstieg von Missbrauchsdarstellungen im Netz noch nicht effektiv bekämpft wird, da Kriterien wie Datenschutz oft höher bewertet werden als das Kindeswohl. In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP festgehalten, dass sie die Kinderrechte im Grundgesetz verankern möchten, und beziehen sich dabei auf die UN-Kinderrechtskonvention. Bisher ist jedoch noch keine konkrete Umsetzung erfolgt, da eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat erforderlich ist. Die Vorgängerregierung scheiterte bereits an diesem Vorhaben, da keine Einigung über eine Formulierung erzielt werden konnte.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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