Am 4. März 2025 stehen Kaminbesitzer vor neuen Herausforderungen und Vorschriften, die das Heizen mit Holz betreffen. Eine aktuelle Untersuchung zeigt, dass Verluste an Lebensqualität durch falsches Brennmaterial und veraltete Kaminanlagen vermieden werden können. Immer öfter finden sich Bürger, die die Gefahren des Verbrennens ungeeigneter Materialien unterschätzen.

Lagerfeuer erfreuen sich großer Beliebtheit, sowohl im heimischen Garten als auch beim Camping. Die dazugehörige Lagerfeuer-Show von George Ford war über die Feiertage sogar an der Spitze der Netflix-Seriencharts 2023. Dennoch raten Fachleute zur Vorsicht: Kaminbesitzer sollten genau darauf achten, was sie im Ofen verbrennen. Zu den verbotenen Materialien zählen unter anderem Zeitungen und Verpackungskartons, welche beim Verbrennen schädliche Stoffe wie Schwermetalle und Dioxine freisetzen.

Wichtige Vorschriften für Kaminbesitzer

Gemäß der Bundesimmissionsschutzverordnung (§3 1. BImSchV) ist nur naturbelassenes und ausreichend getrocknetes Holz zum Verbrennen erlaubt. Das Nachlegen von feuchtem Holz ist nicht nur unzulässig, sondern kann auch zu gefährlichen Rußablagerungen führen, die Brände im Schornstein verursachen können. Der gesetzliche Rahmen sieht schwere Bußgelder vor: Bis zu 100.000 Euro können bei der illegalen Beseitigung von Abfallmaterialien drohen.

Ab dem 31. Dezember 2024 sind Kaminbesitzer gefordert, sich an neue Emissionsgrenzwerte zu halten, die ab 2025 für ältere Kamine gelten. Diese betreffen Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden. Die neuen Grenzwerte liegen bei maximal 4 g Kohlenmonoxid und 0,15 g Staub pro m³ Abgas. Informationen über das Alter des Kamins können dem Typenschild entnommen werden. Eine Überprüfung der Grenzwert-Einhaltung ist über Herstellerunterlagen oder die Online-Datenbank des HKI möglich.

Optionen für betroffene Geräte

Es gibt Ausnahmen von der Sanierungspflicht: Geräte, die der ersten Stufe der BImSchV entsprechen, sowie Feuerstätten, die vor 1950 installiert wurden oder die einzige Heizquelle einer Wohnung sind, müssen nicht umgerüstet werden. Das gleiche gilt für Kachelgrundöfen, nicht gewerblich genutzte Küchenherde und gelegentlich genutzte offene Kamine.

Kaminbesitzer, deren Geräte die neuen Vorgaben nicht erfüllen, haben mehrere Optionen: Sie können ihren Kamin stilllegen und gegen moderne, emissionsarme Feuerstätten austauschen oder eine Nachrüstung mit Staubminderungseinrichtungen vornehmen, die bis Ende 2024 erfolgen muss. Schornsteinfeger nehmen nach Ablauf der Frist eine Kontrolle vor. Experten empfehlen eine eingehende Abwägung der Kosten für die Nachrüstung und die Vorteile einer effizienteren Heizung durch neue Anlagen.

Fazit: Für Kaminbesitzer bietet der Blick auf die neuen Vorschriften nicht nur Pflichten, sondern auch Chancen, umweltbewusster zu heizen und gleichzeitig Bußgelder zu vermeiden. Weiterführende Informationen zu den aktuellen Regelungen sind auf der Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zu finden, die umfassend über das Thema Heizen mit Holz informiert.

Mehr Informationen erhalten Sie unter Der Westen, Deutsche Handwerks Zeitung und BMUV.