Miltenberg

Tango des Geldes: Enthüllungen eines Geldeintreibers in Erlenbach

Der ehemalige Amateur- und Profiboxer Thomas Gucker aus Elsenfeld hat im Laufe seiner Karriere Firmen wie Sevastopol Inkasso und Versus gegründet und war in der Inkasso-Branche als Geldeintreiber tätig. Seine Erfahrungen und Erlebnisse in diesem Bereich veranlassten ihn letztlich dazu, ein Buch mit dem Titel „Tango des Geldes, Gibt es eine Geld-zurück-Garantie?“ zu verfassen. Diese Entscheidung traf Gucker nach wiederholten Anstupsern und Vorschlägen eines Freundes, des Berliner Rechtsanwalts Thomas Noack, der die außergewöhnlichen Geschichten aus dem Inkasso-Umfeld als Buchthema vorschlug.

In seinem Buch gibt Gucker Einblicke in die Schattenseiten des Inkasso-Geschäfts und vermittelt den Lesern eine Reihe von Lebensbotschaften. Er betont, dass es im Leben nichts gibt, was es nicht gibt, und dass jeder Mensch sowohl gute als auch schlechte Seiten in sich trägt. Dabei legt er den Fokus darauf, dass Geld oft im Zentrum vieler Entscheidungen steht und dass die Welt nicht immer gewaltfrei ist.

Als Geldeintreiber musste sich Gucker auch mit ethischen und moralischen Fragen auseinandersetzen. Er machte deutlich, dass eine gewisse Werthaltung und moralische Überlegungen in seinem Arbeitsalltag unerlässlich waren. Dabei betonte er, dass die Forderungen legitim sein mussten, und dass ein gewisser Spielraum für Lösungen vorhanden war, sofern der Schuldner kooperativ war.

Gucker wird sein Buch bei einer Lesung im Erlenbacher Kino Passage vorstellen, wo er direkt mit dem Publikum in Kontakt treten kann. Er freut sich darauf, authentische Einblicke in seine Erlebnisse zu geben und auf alle Fragen offen und ehrlich zu antworten. Trotz der rechtlichen Grauzonen, in denen sich seine Arbeit bewegte, betonte Gucker, dass die Zusammenarbeit mit einem kompetenten Rechtsanwalt unerlässlich war, um innerhalb der gesetzlichen Grenzen zu bleiben.

Abschließend erklärte Gucker, dass seine Firmen Sevastopol Inkasso und Versus nur Aufträge ab einer Forderungssumme von 10.000 Euro annahmen. Diese Grenze wurde betriebswirtschaftlich begründet, da die Bearbeitungsgebühr nicht mehr als 10 Prozent der Forderung betragen sollte und im Erfolgsfall eine Provision von 25 Prozent des realisierten Zahlungseingangs berechnet wurde.