Aktuelle Veranstaltungen am Beruflichen Schulzentrum in Leonberg haben das sensible Thema der sexualisierten Gewalt an Schulen in den Fokus gerückt. Anwesende Amtsträger und Experten konfrontierten die Problematik mit aufklärenden Plakaten, die Beispiele wie ungewolltes Anfassen, Übergriffe im Netz und Catcalling thematisieren. Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) hat klargestellt, dass sexualisierte Gewalt im Schulwesen des Südwestens allgegenwärtig ist. Statistiken belegen, dass statistisch ein bis zwei Kinder pro Klasse betroffen sind, wobei insbesondere Kinder mit Handicap häufig zu den Opfern zählen, da sie oft nicht in der Lage sind, sich zu wehren.

Im Jahr 2023 wurden an Schulen 152 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verzeichnet. Doch viele Vorfälle bleiben im Dunkelfeld, da Kinder und Jugendliche oftmals nicht wissen, dass sie Opfer sind. Zudem sind Lehrkräfte oft unsicher im Umgang mit Verdachtsfällen. Deshalb ist die Rehabilitation falsch verdächtigter Personen ein wichtiges Thema, um die Schulgemeinschaft zu schützen.

Schutzkonzepte für Schulen implementieren

Das Land hat alle Schulen dazu verpflichtet, Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt zu entwickeln. Das Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit im Verdachtsfall zu erhöhen und eine neue Kultur innerhalb der Bildungseinrichtungen zu schaffen. Um dies zu unterstützen, hat die Kultusministerkonferenz einen Leitfaden für „Kinderschutz in der Schule“ verabschiedet. Diese Initiative bietet Schulen praxisnahe Materialien und Hilfestellungen zur Entwicklung eigener Schutzkonzepte, um Handlungssicherheit zu gewinnen und Abläufe zu strukturieren. Astrid-Sabine Busse, Präsidentin der KMK, hebt die Notwendigkeit von Schutzräumen in Schulen hervor, um Schülerinnen und Schüler vor Gewalt zu schützen.

Der Leitfaden zur Entwicklung un d Umsetzung von Schutzkonzepten bietet zudem einen niederschwelligen Zugang und ist das Ergebnis einer länderübergreifenden Expertengruppe. Die Erarbeitung eines solchen Schutzkonzepts ist als langfristiger Schulentwicklungsprozess angelegt, der sich an den Elementen des Schutzkonzepts der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs orientiert. Damit sollen die Komplexität und die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Thema sexualisierte Gewalt für die Schulen reduziert werden.

Spezifische Maßnahmen und Unterstützung

Im Rahmen dieser förderlichen Maßnahmen wurde am Beruflichen Schulzentrum in Leonberg eine Vertrauensstelle eingerichtet, die über eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Umgang mit Vorfällen verfügt. Lehrkräfte sollen zudem Protokolle führen und sich bei Verdachtsfällen an Vertrauenspersonen wenden. Hierbei ist die Unterscheidung zwischen Grenzverletzung und sexuellem Übergriff von zentraler Bedeutung.

Berliner Schulen sind seit 2021 verpflichtet, eigene Schutzkonzepte zu erarbeiten, was Teil einer Schulgesetzänderung ist. Die Schulen haben Zugang zu bestehenden Konzepten, wie etwa der Initiative „Schule gegen sexualisierte Gewalt“. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat außerdem eine Handreichung zur Unterstützung entwickelt, die als praktisches Arbeitsinstrument zur Vermeidung von Gefahren dient und bereits bestehende Leitfäden ergänzt.

Die Zielsetzungen der Kinder- und Jugendschutzkonzepte an Schulen sind klar definiert: Schulen müssen zu sicheren Orten werden, das pädagogische Personal muss für Gefährdungslagen sensibilisiert werden, und es soll eine Reflexion des eigenen Handelns angestoßen werden. So kann ein sicheres Lernumfeld für alle Schülerinnen und Schüler geschaffen werden.