BlaulichtKriminalität und Justiz

Zoll Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit: 360 Strafverfahren eingeleitet

Der Zoll hat in einer groß angelegten Aktion am 8. Juni 2024 bundesweit eine Schwerpunktprüfung im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen. Insgesamt waren rund 2.400 Zöllnerinnen und Zöllner an der Aktion beteiligt, bei der knapp 6.500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt und über 400 Geschäftsunterlagen überprüft wurden. Gemeinsam mit anderen Behörden leiteten die Einsatzkräfte des Zolls über 360 Straf- und mehr als 620 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Die Verstöße, die während der Prüfungen festgestellt wurden, reichen von Aufenthalten ohne gültigen Aufenthaltstitel über illegale Beschäftigung bis hin zu Verstößen gegen die Meldepflicht zur Sozialversicherung. Besondere Aufmerksamkeit legt der Zoll dabei auf die Hotellerie und Gastronomie, da hier häufig Verstöße gegen Arbeitsgesetze und Mindestlohnvorschriften auftreten. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit setzt nun ihre Ermittlungen fort, indem sie die vor Ort gesammelten Daten mit den Lohn- und Finanzbuchhaltungsunterlagen abgleicht.

Die Prüfungen des Zolls dienen nicht nur der Bekämpfung von Schwarzarbeit, sondern tragen auch zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei. Durch regelmäßige Schwerpunktprüfungen in besonders betroffenen Branchen gewährleistet der Zoll faire Arbeitsbedingungen und einen gerechten Wettbewerb. Mit einem risikoorientierten Ansatz werden sowohl stichprobenartige als auch umfassende Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durchgeführt, um Verstöße effektiv aufzudecken.


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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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