BlaulichtKriminalität und Justiz

Zoll enthüllt Verstöße gegen Mindestlohn in Hotellerie und Gastronomie

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls führte am 8. Juni 2024 bundesweite Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Im Fokus stand die Überprüfung der Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung und Leistungsbetrug. Am Hauptzollamt Itzehoe waren 38 Zollbedienstete im Einsatz, die 73 Arbeitnehmer befragten und zehn illegale Beschäftigungen aufdeckten.

Die Prüfungen führten zu weiteren Nachprüfungen und Ermittlungen, bei denen die erhobenen Daten mit den Unternehmensaufzeichnungen abgeglichen wurden. Der Bereich Hotellerie und Gastronomie wird vom Zoll besonders intensiv überwacht, da das Mindestlohngesetz gilt. Der allgemeine Mindestlohn von 12,41 Euro je Zeitstunde gilt seit 1. Januar 2024 in der Branche.

Der Zoll spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren. Die FKS führt risikoorientierte Prüfungen, sowohl stichprobenartig als auch vollständig, durch. Besonders betroffene Branchen werden ganzjährig regelmäßig überwacht, um faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen.

Zusätzliche Informationen: Der Zoll setzt regelmäßig Schwerpunktprüfungen ein, um Schwarzarbeit zu bekämpfen und eine hohe Anzahl von Untersuchungen in betroffenen Branchen durchzuführen. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Arbeitnehmer, der Einhaltung gesetzlicher Regelungen und der Förderung fairer Arbeitsbedingungen.


OTS

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