Am 23-jährigen polnischen Staatsangehörigen, der als Fahrer eines PKW mit polnischer Zulassung auf der BAB 11 festgestellt wurde, sollte eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 4853,31 EUR vollstreckt werden. Dieser Betrag setzte sich aus 3570,00 EUR Geldstrafe und 1283,31 EUR Verfahrenskosten zusammen. Alternativ hätte er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 119 Tagen absitzen müssen. Nachdem er die geforderte Summe bezahlt hatte, wurde er freigelassen und durfte seine Reise fortsetzen.
Ein 29-jähriger Pole hatte weniger Glück, als er im RE 5358 aus Szczecin kommend von Bundespolizisten kontrolliert wurde. Für ihn ergaben sich drei Fahndungsausschreibungen. Er sollte insgesamt 1700,00 EUR an Geldstrafen zahlen: 500,00 EUR für die Straftat Beleidigung, 1200,00 EUR für Verstoß gegen das BtMG, sowie 84,50 EUR und 81,00 EUR an Kosten. Zusätzlich standen 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe für die erste Straftat und 40 Tage für die zweite im Raum. Außerdem gab es eine Aufenthaltsermittlung wegen Tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Da der Mann die Geldstrafen nicht begleichen konnte, wurde er in die JVA Neustrelitz gebracht.
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